Erfahrungen mit GS-Wärmesysteme

Katzen

Das GS Tagebuch

Hier berichte ich über die Erfahrungen mit der Firma  GS-Wärmesysteme in Form eines Tagebuches.

Freitag, den 26.11.2004

Besuch von zwei Verkäufern von GS-Wärmesysteme nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Wie Firma GS auf uns aufmerksam geworden ist, ist unklar, wahrscheinlich über HeinzeBauOffice, bei denen ich Infomaterialien zu verschiedenen Themen wegen unserer anstehenden Haussanierung angefordert habe. Jedenfalls habe ich GS nicht direkt kontaktiert.

21.00 Uhr. Es findet ein professionelles Verkaufsgespräch statt. Die Argumente und die Qualität beeindrucken. Meistens redet Herr I., der zweite Verkäufer hat eher einen zuhörenden Part. Während der Verkaufsberatung wird ein Teil der Mehrschichtverbundrohrs verbogen und vor meinen Augen zerschnitten, um die Unversehrtheit der Leitung nach der Verbiegung zu zeigen. Die Unversehrtheit des Mehrschichtverbundrohrs ist für mich als Laien nach dieser Demonstration nicht zu beurteilen.

Uns wird zugesichert, dass Herr I. immer telefonisch erreichbar ist. Am Ende werden wir – unbedingt die ganze Familie – von Berlin nach Ludwigslust in die Verkaufsräume von GS eingeladen, am Samstag oder Sonntag zum „Tag der offenen Tür“.

Samstag, den 4.12.2004

Unsere gesamte Familie fährt nach Ludwigslust. Wir sehen uns die schöne Stadt an, gehen Essen. Am frühen Nachmittag treffen wir in den Verkaufsräumen ein. Herr I. ist mit anderen Kunden beschäftigt, der andere Verkäufer betreut uns. Wir werden beraten. Die Kinder werden mit Video (das Gerät kann der Verkäufer nicht bedienen) und Spielsachen (alterschwachen Luftballons) abgelenkt.

Einige Verkaufsargumente

GS ist unabhängig. GS testet selbst. Bei GS gibt es keine versteckten Kosten, es wird ein Pauschalpreis vereinbart. Die Montage der Heizkörper und der Rohre dauert für einen Laien ein Wochenende. GS bietet eine Solaranlage an, die mit sehr gut getestet wurde…

Die Komponenten der Heizanlage werden gezeigt, die Verteiler für die Etagen, der Brenner, die Solaranlage, der Speicher.

Als ich konkreter werden möchte und meinen Heizungsplan hervorhole, ist der Verkäufer nicht in der Lage und wohl auch nicht gewillt darauf einzugehen. Es findet keine Planung der Heizungsanlage anhand vorliegender Pläne statt, diese Planung soll vor Ort durch Herrn J. erfolgen.

Mit unseren Wünschen verschwindet der Verkäufer im Büro, wo Herr I. das Angebot erstellt. Zwischendurch geht der Verkäufer hin und her und gibt Änderungen am Angebot weiter.

Herr I. kommt mit dem Angebot und begrüßt uns. Das Angebot beeindruckt mit Fotos und Beschreibung. Es fällt kaum auf, das Absätze unvollständig ausgedruckt sind und das es keine Einzelpreise zu den Komponenten ausgewiesen werden.

Der Preis wird verhandelt. Abwasserrohre kosten ja nur ein paar Euro. 30 % Rabatt winken, wenn wir bei Lieferung bezahlen. Wir werden gefragt, ob während der Bauzeit Herr I. mit anderen Kunden die Baustelle begutachten kann. Auf Vertragsbedingungen auf der Rückseite des Vertrags wird nicht hingewiesen. Der Preis erscheint für die Qualität günstig, wir unterschreiben. Auf der Rückfahrt haben meine Frau und ich noch ein gutes Gefühl…

Zuhause fällt mir als erste Ungereimtheit auf, dass der Speicher mit Schutzanode und nicht aus Edelstahl gefertigt ist. Per eMail informiere ich Herrn I. und bitte um Korrektur. Herr I. mailt mir zurück, dass er am Dienstag ab 10.00 Uhr erreichbar ist. Erreichen kann ich Herrn I. erst am Dienstagabend, ich habe es mehrfach versucht.

Dienstag, den 7.12.2004

Herr J. möchte ab 10.00 Uhr im Haus die Heizungsanlage planen. Um 8.00 Uhr ruft er an und fragt nochmals nach der genauen Adresse. Um 10.00 Uhr ruft er an, und erzählt, dass er im Stau steht und sich verfahren hat. Nach 11.00 Uhr ist er da. Wir leihen Herrn J. einen Zollstock. Heizungsplanung ist nicht Herrn J. Vorliebe, wie er nebenbei anmerkt. Individuelle Planung ist nicht mehr möglich, es gibt ja einen Vertrag. Für jede Etage gibt es nur eine Steigleitung, egal wie lang die Wege der Verrohung in den Etagen dann sind. Das jeder Heizkörper direkt am Verteiler der Steigleitung angeschlossen wird, geht im Altbau nicht, wenn die Fußböden nicht erneuert werden sollen. So können die am Samstag gezeigten Heizungsverteiler für die Etagen entgegen der Vorbesprechung bei uns nicht eingebaut werden.

Auch heute ist keine spezifische Anpassung an die Gegebenheiten mehr möglich, außer, dass die Rohre der Heizkörper im Wohnzimmer im Keller zu den Heizkörpern geführt werden.

Angesprochen auf unsere Badplanung hat Herr J. schnell eine gute Idee. Aber der Vorschlag, die Badsanierung ohne Abdichtung des Fußbodens zu realisieren, beeindruckt uns nicht.

Nach dieser Vorortplanung haben meine Frau und ich kein gutes Gefühl mehr.

Donnerstag, den 9.12.2004

Per Post und eMail stornieren wir den Vertrag. Innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss. Herr I. ruft noch am selben Abend verwundert an.

Freitag, den 10.12.2004

Ein Ergänzungsangebot von Herrn J. liegt vor. Herr J. ist Geschäftsführer der Firma Dato Systemtechnik GmbH, die mit GS kooperiert, so erfahren wir erst mit diesem Angebot. Über Teile der Leistungen, die im Vertrag fehlen (Sanitärobjekte, Armaturen, Rückbau und Erneuerung der Abwasserleitungen, Installation der Heizrohre und Heizkörper). Nach Vorlage des Ergänzungsangebots entstehen uns weitere Kosten in Höhe von 6.119,- €. Diese erheblichen Mehrkosten waren uns bei Vertragsabschluß nicht bekannt, das vermeintlich günstige Angebot mutiert zum mit Abstand teuersten Angebot mit vergleichbarer Leistung.

Uns erreicht die folgende Antwort per eMail (einen Tag später per Post):

wir bedauern das Sie den mit uns abgeschlossenen Liefervertrag stornieren

möchten.

Ihrem Wunsch nach Stornierung können wir jedoch nicht nachkommen. Sie haben

sich durch Unterzeichnung

des Liefervertrages zur Erfüllung dessen verpflichtet. Sollte Ihnen eine

Abnahme der bestellten Materialien tatsächlich

unmöglich sein, sind wir aus reiner Kulanz und ohne Anerkennung einer

Rechtspflicht bereit den Auftrag gegen

Zahlung von 25 % der vereinbarten Kaufpreissumme (4.043,57 EUR) zu

stornieren.

An diesen Vorschlag halten wir uns bis zum 21. Dezember 2004 gebunden.

Sollten wir bis zum zuvor genannten

Termin keinen Zahlungseingang auf unserem unten genannten Konto feststellen

können erlischt unser Vorschlag

den Auftrag gegen Zahlung einer Abstandssumme zu stornieren und werden

Klage beim zuständigen Landgericht

auf Abnahme der bestellten Materialien einreichen.

Wir bitten Sie daher, die Angelegenheit noch einmal in Ruhe zu überdenken

und ggf. mit unserem Verkaufsleiter

Herrn … Kontakt aufzunehmen. Hinsichtlich unserer

Schadenersatzansprüche verweisen wir gleichzeitig

auf unsere Vertragsbedingungen, die Sie durch Unterzeichnung des

Liefervertrages akzeptiert haben.

Meine Antwort:

wollen Sie sich wirklich auf einen sehr unsicheren Rechtsstreit einlassen?

1. Nach gängiger Rechtsprechung ist eine Klausel über eine pauschale Stornogebühr von 25 % unzulässig.

2. Können Sie uns nachweisen, dass Sie uns über die Schwierigkeiten bei der Selbstmontage im Heizungsbau umfassen aufgeklärt haben? Es gibt ein Urteil, nachdem ein Käufer berechtigt ist vom Kaufvertrag zurück zu treten, wenn die Aufklärungspflicht verletzt wurde.

3. Ihnen entsteht kein nennenswerter Schaden durch unseren Rücktritt. Wir haben innerhalb einer Woche nach Abschluss den Rücktritt erklärt, es liegt keine Planung von Ihnen vor.

4. Der Vertrag ist fehlerhaft. Wir wollten einen Edelstahlspeicher.

5. Bestimmt ist Ihnen Kundenzufriedenheit wichtig. Auch wir als Nichtkunden könnten Sie weiterempfehlen…

Ich hoffe, dass Sie auf unseren Stornierungswunsch eingehen.

Die Antwort von GS:

Ihre Ausführungen liegen neben der Sache und sind schlichtweg falsch. Das von Ihnen zitierte Urteil, bezog sich auf ein Unternehmen, welches Kupferrohr zum Löten als Selbstbauheizung anbietet. Zwischenzeitlich liegt uns ein Gutachten vor, dass sich ein GS Systembausatz selbst montieren lässt. Wir möchten juristitsche Auseinandersetzungen weitestgehend vermeinden müssen jedoch auf eine angemessene Abstandsumme bestehen. Gerne können Sie einen Vorschlag unterbreiten, den wir hier im Hause prüfen werden.

Es bleibt daher bei unseren Ausführungen.

Und meine Antwort:

für welche Leistung bitte soll ich eine Abstandssumme bezahlen?

Ihre tatsächlich angefallenen Kosten bin ich gerne bereit auszugleichen.

Mein Vorschlag:

250,- € für Planung, Besuch vor Ort, Bestellungsabwicklung, Fahrtkosten, etc.

Sollten Sie auf diesen Vorschlag nicht eingehen können, bitte ich um Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten.

Sonntag, den 12.12.2004

GS erhält von mir eine sehr ausführliche Argumentation per eMail. Keine Reaktion.

Montag, den 13.12.2004

Herr I. versucht mich telefonisch zu erreichen. Ich muss arbeiten und habe keine Zeit.

Dienstag, den 14.12.2004

Uns erreicht ein Einschreiben mit Rückschein und gleichem Text der 1. eMail.

Herr I. erreicht mich nachmittags. Er macht drei Vorschläge: Eine preiswertere Heizungsanlage. Abnahme der bestellten Anlage. Stornierung zu 25%. Auf alle Bedingungen gehe ich nicht ein, Das Telefongespräch wird mit dem Hinweis beendet, dass Herr I. Herrn C. informieren wird.

Nach Beratung bin ich bereit 1500,- € anzubieten. Aber ich erreiche Herrn C. nicht.

Abends entdecke ich eindeutige Links im Internet (siehe Linkliste). Damit bin ich auch zu
1500,- € nicht mehr unbedingt bereit, dafür beginnt Batanine.

GS erhält von mit folgende eMail:

Sie antworten ja gar nicht mehr auf meine eMails?

Dafür habe ich ein bisschen gesurft, das Ergebnis (und das ist erst der Anfang) finden Sie und alle anderen Interessierten unter

https://www.batanine.de/

Ich warte noch auf eine Antwort auf meinen Vorschlag vom Sonntag, den 12.12.2004. Mein Angebot gilt aber nur noch bis zum 16.12.2004.

Mittwoch, den 15.12.2004

Anruf von Herrn C., meine Frau ist am Telefon. Meine Frau bekommt nicht mit, ob sich Herr C. mit GS Wärmesysteme vorstellt, sondern schreibt mir auf, dass ein Herr C. von einer Rechtsberatung angerufen hat. Die angegebene Telefonnummer ist die von GS Wärmesysteme in Wickede / Ruhr. Die Briefpost von GS ist von Herrn C. unterschrieben.

Donnerstag, den 16.12.2004

Anruf von Herrn C. auf mein Handy, er meldet sich korrekt mit GS, Rechtsabteilung. Herr C. versucht es nochmals mich zur Abnahme oder Wandlung zu überreden, darauf gehe ich nicht ein. Die 25 % Stornogebühren rechtfertigt er damit, dass GS eine Provision in Höhe von 15% der Kaufsumme sofort nach Abschluss des Vertrages an den Verkäufer zahlt, auch bei nachträglicher Stornierung. Herr C. macht deutlich, dass er es auf keinen Rechtsstreit absieht, und fragt mich nach mein Angebot. 250,- € akzeptiert er nicht. Ich biete 1500,- €. Herr C. bittet um eine Stunde Bedenkzeit. Nach ca. einer Stunde ruft er mich wieder an und wir einigen uns auf 1500,- €.

Mail von GS:

wir beziehen uns auf den o.g. Liefervertrag und das mit Ihnen geführte Telefonat.

Aus reiner Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sind wir bereit, den mit uns abgeschlossenen Liefervertrag gegen Zahlung von 1.500,- Euro incl. MwSt. zu stornieren.

Mit der Zahlung des zuvor genannten Betrages sind sämtliche wechselseitige Ansprüche aus dem bestehendem Vertragsverhältnis abgegolten.

Wir erwarten den Zahlungseingang bis zum 22.12.2004 auf unserem unten genannten Konto. Sollten wir bis zum 22.12.2004 keinen Zahlungseingang feststellen können, erlischt unser Vorschlag den Auftrag gegen Zahlung einer Abstandssumme zu stornieren und müssten den Klageweg einschlagen.

Zunächst aber gehen wir davon aus, die Angelegenheit damit erledigt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Und meine Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie besprochen habe ich Ihnen heute 1500,- € auf dem u.a. Konto überwiesen.
Grüße

ENDE