Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Hiddensee 2024

Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Giftgaseinsätze gegen die eigene Bevölkerung. Tausende Menschen, hunderte Kinder sterben. Rechtfertigt das einen Kriegseinsatz außenstehender Staaten?

Nein, weil dieser Einsatz mit Gedanken der Vergeltung begründet wird. So schlimm das Sterben unschuldiger Menschen auch ist, von außen betrachtet, hat man kein Recht, diesen Tod mit dem Tod anderer Menschen mit kriegerischen Mitteln zu bestrafen. Dieses Recht haben, wenn überhaupt, nur die betroffenen Menschen selbst. Hinter diesen Argumenten verstecken sich doch auch nur die wirklichen Gründe: Die eigene Macht muss erhalten bleiben, der Zugriff auf Ressourcen muss gesichert und geschützt werden. Das Machtspiel der Großmächte wird ausgetragen auf dem Rücken eines Volkes.

Vielleicht aber auch ein ja. Wenn man, als letzte Option, zum physischen Schutz der Bevölkerung, der Menschen eines Staates, vor dem Machthabern eines anderen Landes von außen eingreift. Zum Schutz der Menschen. Das kann und darf gegebenenfalls der einzige Grund sein.

Die eigenen Interessen treten dabei in den Hintergrund, denn es geht alleine darum, dass jeder Mensch, egal wo er sich aufhält, wo er leben will, egal was er denkt, das Recht auf Leben hat. Jeder Mensch, egal welcher Religion und Lebensanschauung hat dieses elementare Recht. Dieses Recht ist nur begrenzt von dem gleichen Recht, das auch mein Nachbar hat.

Aber dürfen wir dieses Recht zu Leben mit Gewalt wirklich einklagen? Nein, den diese Spirale wird nie enden, wenn wir ihr kein Ende setzten. Es ist schwer, aber vielleicht müssen wir Menschen noch weit mehr Menschen opfern, bis wir begreifen, dass Gewalt keine Lösung ist.

Wenn wir lernen, so zu denken, wenn die Gesellschaft so handelt, dies als die Basis ihres Daseins begreift, wenn sie alle Lebewesen hierin mit einbezieht, so könnte sich ein Gleichgewicht finden, in der jeder seinen Platz hat. Dann kann es keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit mehr geben.

Erstellt am 31.08.2013, letzte Änderung am 07.06.2024 von Michael